Verbraucherinformation der ERGO Versicherung- Komposit (Kfz)/ ERGO Rechtsschutzversicherung
Deutschlands Straßen und Naturparadiese erleben einen echten Vanlife-Boom. Über eine Million Wohnmobile waren im April 2025 zugelassen, doppelt so viele wie noch vor acht Jahren. Vanlife ist längst mehr als nur ein Trend: Es ist ein Lebensgefühl. Doch wer unterwegs Freiheit sucht, sollte auch an Versicherungen denken und sich gegen Risiken absichern, damit das Abenteuer nicht im Chaos endet. Worauf es dabei ankommt, wissen Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, und Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Van, Bus oder Selbstausbau?
Beim Start ins Vanlife denken viele zuerst an Freiheit, Sonnenuntergänge am See und Lagerfeuerromantik. Doch vor dem Abenteuer steht die Wahl des richtigen Fahrzeugs. "Ob Wohnmobil, Campervan oder Selbstausbau, jedes Fahrzeug bringt eigene Anforderungen mit sich", erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Wohnmobile sind meist ab Werk umfangreich ausgestattet und direkt startklar. Campervans sind kleiner und weniger komfortabel, dafür aber wendiger und ideal für Stadt und Land. Beim Selbstausbau hingegen braucht es Planung und Sorgfalt, nicht nur beim Ausbau, sondern auch bei der Zulassung.
Was bei der Zulassung zu beachten ist
Unabhängig von der Wahl: "Für die offizielle Zulassung als Wohnmobil müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein: eine Sitzgelegenheit mit Tisch, eine Schlafmöglichkeit, eine fest installierte Kochgelegenheit sowie Stauraum und eine Sicherheitslüftung. Dabei müssen Schranktüren so gesichert sein, dass sie sich während der Fahrt nicht von allein öffnen können ", so Brandl. Zudem ist eine Abnahme durch eine technische Prüforganisation wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA Pflicht. Denn: Durch den Umbau zum Camper kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Eine neue Betriebserlaubnis erteilt dann die Kfz-Zulassungsstelle auf der Grundlage des Gutachtens der Prüfer. Die genauen Voraussetzungen für eine Wohnmobilzulassung erläutert das TÜV-Merkblatt 740, das der TÜV-Verband kostenpflichtig zum Download anbietet.
Worauf bei der Übernachtung zu achten ist
Auch bei der Reiseroute gilt: planen statt improvisieren. "Übernachten im Fahrzeug ist für eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Allerdings nicht im Sinne von "Campen". Der Aufbau von Campingmöbel oder das Ausfahren von Markisen ist nicht gestattet. Dauerhaftes Wildcampen ist hierzulande grundsätzlich verboten", erklärt die Expertin. Offizielle Stell- und Campingplätze sind die bessere Wahl. Hier gelten unterschiedliche Regeln. So sind Wohnmobilstellplätze im Gegensatz zu Campingplätzen meist nur für eine kurzfristige Nutzung gedacht. Vorzelte sind dort häufig nicht erlaubt.
Versichert unterwegs
Unabhängigkeit unterwegs gelingt nur mit dem passenden Schutz. "Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und schützt bei Personen- und Sachschäden, die Versicherungsnehmer selbst anderen zufügen", sagt Peter Schnitzler, Kfz-Experte bei ERGO. Eine Teilkaskoversicherung sichert das eigene Fahrzeug unter anderem gegen Diebstahl, Unwetterschäden, Glasbruch oder Feuer ab. Eine Vollkasko deckt zusätzlich auch Schäden durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus ab. Aber Achtung: Der Fahrzeugschutz umfasst in der Regel nicht das Inventar. "Für Ausrüstung, Elektronik und persönliche Gegenstände empfiehlt sich eine Inhaltsversicherung für Camper", erklärt Schnitzler. Die schützt bei Einbruchdiebstahl oder Beschädigung und lässt sich flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassen.
Pannenhilfe: Kfz-Schutzbrief oder Mitgliedschaft im Automobilclub?
Auch das schönste Vanlife ist nicht vor Pannen gefeit. Eine Möglichkeit, für den Fall der Fälle vorzusorgen, ist ein Schutzbrief. "Er beinhaltet meist Leistungen wie Pannenhilfe vor Ort, Abschleppdienst, Übernachtungskosten, Rücktransport des Fahrzeugs, Mietwagen und Krankenrücktransport aus dem Ausland", so Schnitzler. Schutzbriefe von Versicherungen gibt es in verschiedenen Varianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang. "Wird ein Schutzbrief als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen, ist er fahrzeugbezogen, das heißt, der Schutz greift nur für das versicherte Fahrzeug. Es gibt jedoch auch personenbezogene Schutzbriefe. Dann ist die versicherte Person unabhängig vom gefahrenen Fahrzeug abgesichert, auch als Fahrer eines Mietwagens oder als Mitfahrer", erläutert Schnitzler. Eine andere Option ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Dabei gibt es meist einfache oder Premium-Mitgliedschaften mit weiteren Leistungen. Viele Mitgliedschaften sind teurer als ein Schutzbrief. Die Leistungen sind hier meist personenbezogen.
Wer sich informiert, fährt am sichersten
Was ist nun besser für das Vanlife geeignet? Sowohl bei Schutzbriefen als auch bei Automobilclub-Mitgliedschaften gibt es je nach Anbieter sehr unterschiedliche Leistungen. Welche Variante die beste ist, hängt unter anderem davon ab, wie oft das Fahrzeug genutzt wird, ob damit weite Strecken zurückgelegt werden und ob Auslandsreisen geplant sind. Hier empfiehlt sich also ein Vergleich. Bei jeder Variante gilt es, sich darüber zu informieren, ob es beim Schutz Einschränkungen für Wohnmobile gibt, etwa Begrenzungen von Höhe, Gewicht oder Alter des Fahrzeugs. Wer sein Vanlife-Abenteuer gut vorbereitet, reist sicherer - und kann die schönsten Momente unbeschwert genießen.
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(Bildquelle: ERGO Group)
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