Erstzulassung, Gutachten und Steuerpauschale: Was beim Oldtimer-Kennzeichen zählt
Pohlheim, November 2026. Fahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 1996 erreichen in diesem Jahr die Grenze von 30 Jahren und können damit ein H-Kennzeichen bekommen. Das Alter allein genügt dafür aber nicht: Entscheidend ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Auch die feste Kfz-Steuer von 191,73 Euro im Jahr ist nicht für jedes Fahrzeug günstiger.
Welche Voraussetzungen gelten
Als Oldtimer gilt nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein Fahrzeug, das vier Punkte erfüllt: Es ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen, entspricht weitestgehend dem Originalzustand, ist in einem guten Erhaltungszustand und dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Ob das zutrifft, stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur im Oldtimer-Gutachten fest. Eine bestimmte Zustandsnote steht nicht in der Verordnung, bewertet wird das Fahrzeug als Ganzes. Zum Gutachten gehört eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung.
So werden die 30 Jahre gerechnet
Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Import zählt die erste Zulassung im Herkunftsland. Die 30 Jahre müssen am Tag der Begutachtung erreicht sein: Bei einer Erstzulassung am 12. März 1996 ist das Gutachten ab dem 12. März 2026 möglich.
Umbauten als häufige Hürde
Schwierig sind vor allem spätere Änderungen an Technik und Optik, etwa andere Räder, eine Tieferlegung oder ein jüngerer Motor. Die Hamburger Zulassungsbehörde fasst die Praxis so zusammen: Umbauten werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre durchgeführt wurden und damals üblich waren. Verbindlich ist die Begutachtungsrichtlinie, im Einzelfall entscheidet der Prüfer.
Wann sich die Steuerpauschale lohnt
Mit H-Kennzeichen beträgt die Kfz-Steuer pauschal 191,73 Euro im Jahr, für ein Motorrad 46,02 Euro. Das spart vor allem bei großem Hubraum oder schlechter Schadstoffeinstufung. Bei kleinen Motoren kann die Pauschale teurer sein. Ein Benziner mit 1.600 Kubikzentimetern und Euro 2 kostet regulär 117,76 Euro im Jahr, mit H also 73,97 Euro mehr. Ein Benziner mit 2.800 Kubikzentimetern in der höchsten Stufe kostet regulär 710,08 Euro, mit H sind es 518,35 Euro weniger. Beim Motorrad lohnt sich die Pauschale erst ab mehr als 625 Kubikzentimetern.
Was das H-Kennzeichen sonst bedeutet
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen, auch ohne Plakette. Andere Verkehrsbeschränkungen regelt die jeweilige Stadt. Das Fahrzeug ist normal zugelassen und darf jeden Tag gefahren werden, die regelmäßige Hauptuntersuchung bleibt Pflicht. Das H steht ohne Leerzeichen direkt hinter den Ziffern. Es zählt selbst nicht mit, trotzdem sind weniger Zeichen erlaubt als auf einem normalen Schild. Für eine lange Kombination wie GI AB 1234 teilt die Zulassungsstelle deshalb eine kürzere zu.
Weitere Einzelheiten zu Ablauf, Kosten und Schildgrößen enthält der Ratgeber zum H-Kennzeichen auf Direktschild.de.
30 Jahre alt: Wann Autos von 1996 ein H-Kennzeichen bekommen